TIDZ in Nordmazedonien: Bis zu 10 Jahre Steuerbefreiung für Ihr Unternehmen

Null Prozent Körperschaftsteuer, null Prozent Lohnsteuer, befreit von Zöllen – und das bis zu zehn Jahre lang: Was nach einem Werbeversprechen klingt, ist in Nordmazedonien geltendes Recht. Die Technologisch-Industriellen Entwicklungszonen (TIDZ) sind das schärfste Förderinstrument des Landes und der Grund, warum Konzerne wie Dräxlmaier, Kromberg & Schubert oder Johnson Matthey hier produzieren. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Steuerbefreiung für Ihr Unternehmen funktioniert, welche Voraussetzungen das Gesetz stellt, wie der Antrag abläuft – und welche Pflichten danach gelten.

Was ist eine TIDZ?

Eine TIDZ (mazedonisch: TIRZ) ist eine staatlich verwaltete Freizone – ein eingezäunter, zollrechtlich vom Rest des Landes getrennter Bereich, in dem für zugelassene Nutzer Sonderregeln gelten. Verwaltet werden die Zonen zentral von der Direktion für Technologisch-Industrielle Entwicklungszonen in Skopje, die im Auftrag der Regierung als einheitlicher Ansprechpartner für Investoren auftritt: In jeder Zone betreibt sie ein Servicecenter, in dem auch die Zollverwaltung direkt vor Ort vertreten ist. Konzipiert sind die Zonen für hochproduktive, saubere Fertigung und neue Technologien – also klassisch für Produktion, zunehmend aber auch für technologie- und exportorientierte Tätigkeiten. Ob ein konkretes Geschäftsmodell qualifiziert, entscheidet die Direktion im Einzelfall.

Die Vorteile im Überblick: Steuern, Zölle und Infrastruktur

Die Vorteile lesen sich wie eine Wunschliste – hier der Überblick über das Paket, das zugelassenen Zonennutzern nach dem TIDZ-Gesetz und den offiziellen Angaben der Investitionsagentur zusteht:

  • 0 % Körperschaftsteuer für 10 Jahre ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der Zone
  • 0 % Einkommensteuer auf die Löhne der Beschäftigten für bis zu 10 Jahre – unter der Bedingung, dass die Mitarbeiterzahl nach der Betriebsaufnahme nicht reduziert wird
  • Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Einfuhr und den Handel von Waren innerhalb der Zone
  • Befreiung von Zöllen auf Ausrüstung, Maschinen und Ersatzteile
  • Grundstückspacht bis zu 99 Jahre – laut Investitionsagentur zu 0,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr
  • Kostenloser Anschluss an Gas-, Wasser- und Abwassernetz sowie Befreiung von kommunalen Abgaben und Baugenehmigungsgebühren
  • Individuell verhandelte staatliche Beihilfe: bis zu 50 Prozent Unterstützung über maximal zehn Jahre; die Direktion nennt direkte Staatshilfen von bis zu 1 Million Euro als Teil des Pakets

Zur Einordnung: Schon der reguläre Steuersatz Nordmazedoniens liegt bei nur 10 Prozent – wie sich das Land damit gegen Bulgarien, Ungarn oder Dubai schlägt, zeigt unser Ländervergleich. Die TIDZ setzt für die ersten zehn Jahre noch einmal die Null davor.

Die Voraussetzungen: Wer kommt für eine Zone infrage?

Das TIDZ-Gesetz knüpft die Steuerbefreiungen in Artikel 9 an drei klare Voraussetzungen. Wer für eine Zone infrage kommt, muss:

  • eine neue Geschäftstätigkeit ausüben – die bloße Verlagerung einer bestehenden Tätigkeit aus einem anderen Landesteil in die Zone ist ausgeschlossen,
  • frei von Steuer- und Zollrückständen sein und
  • sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden.

Dazu kommt die wirtschaftliche Realität: Die Zonen sind auf produktive Investitionen ausgelegt – ein Investitionsprojekt mit Businessplan, Beschäftigungszielen und in der Regel Exportorientierung ist die Eintrittskarte. Ein reiner Briefkasten ohne Tätigkeit vor Ort hat in einer TIDZ nichts zu suchen und würde die Zulassung nicht erhalten. Basis des Ganzen ist eine Gesellschaft nach mazedonischem Recht – wie Sie diese aufsetzen, zeigt unsere Anleitung DOOEL gründen in Nordmazedonien.

Der Antrag: In drei Schritten in die TIDZ

Der Weg in die Zone läuft über die Direktion – in drei Schritten vom ersten Kontakt bis zum Bescheid:

Schritt 1: Eignungsprüfung und Businessplan

Am Anfang steht die ehrliche Eignungsprüfung: Passt das Geschäftsmodell zu den Zonenkriterien, welche Zone bietet Fläche und Infrastruktur, trägt die Investitionsrechnung? Darauf aufbauend wird der Businessplan erstellt – mit Investitionsvolumen, geplanten Arbeitsplätzen und Exportstrategie. Er ist das zentrale Dokument des gesamten Verfahrens.

Schritt 2: Verträge mit der Direktion

Qualifiziert das Projekt, folgen die Verträge: der Nutzervertrag über die Fläche in der Zone (langfristige Pacht) und der Beihilfevertrag, in dem die staatliche Unterstützung individuell festgelegt wird – gegen konkrete Zusagen zu Investition und Beschäftigung. Die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Wettbewerbsrecht prüft die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs.

Schritt 3: Bescheid und Betriebsaufnahme

Mit dem Bescheid über die Betriebsaufnahme beginnt die Uhr zu laufen: Die zehnjährige Befreiung von der Körperschaftsteuer gilt ab Aufnahme der Tätigkeit in der Zone – die spätestens zwei Jahre nach dem Jahr des Bescheids erfolgen muss (Art. 5 TIDZ-Gesetz). Bemerkenswert: Auch für die Erweiterung bestehender Kapazitäten oder eine grundlegende Diversifikation der Produktion sieht das Gesetz einen neuen Bescheid mit eigener Befreiungsperiode vor.

Die Pflichten danach: Fristen, Berichte und Beihilferecht

Die Befreiung gilt nicht automatisch weiter – danach beginnen die Pflichten, und hier scheitern unvorbereitete Investoren:

  • Jährlicher Steuerantrag bis zum 31. März: Nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes muss der Zonennutzer die Steuerbefreiung jedes Jahr für das Vorjahr beantragen – eingereicht bei der Steuerbehörde über die Direktion. Wer die Frist verpasst, gefährdet die Befreiung für dieses Jahr.
  • Beschäftigungszusagen halten: Die Lohnsteuer-Befreiung ist ausdrücklich daran gebunden, dass die Mitarbeiterzahl nach Betriebsaufnahme nicht sinkt.
  • Beihilferecht beachten: Die Vergünstigungen sind rechtlich staatliche Beihilfen. Die im Beihilfevertrag zugesagten Investitionen und Arbeitsplätze werden über die Laufzeit überwacht – bei Nichterfüllung drohen Kürzung oder Rückforderung. Berichte an die Direktion gehören zum Pflichtprogramm.
Unsere ehrliche Einordnung: Die TIDZ ist kein Steuertrick, sondern ein Fördervertrag mit dem Staat – mit echten Gegenleistungen. Wer investiert, Arbeitsplätze schafft und seine Fristen im Griff hat, bekommt eines der großzügigsten Pakete Europas. Wer nur die Null vor der Steuer sucht, ist hier falsch.

Die Standorte: 14 Zonen im ganzen Land

Die Regierung hat vierzehn Zonen eingerichtet, verteilt über das ganze Land – die Direktion listet aktuell diese Standorte: Skopje 1, Skopje 2 und Skopje 3, Štip, Tetovo, Prilep, Struga, Strumica, Kičevo, Gevgelija, Berovo, Delčevo, Radoviš und Vinica. Die wichtigsten im Kurzporträt:

  • TIDZ Skopje 1: das Aushängeschild – am Schnittpunkt der Paneuropäischen Korridore 8 und 10, nur rund 5 Kilometer vom internationalen Flughafen Skopje
  • TIDZ Štip: mit 206 Hektar die größte Zone des Landes, Schwerpunkt Automobilzulieferer
  • TIDZ Tetovo: 35 Kilometer westlich von Skopje an der E-65 – interessant für die Anbindung an den Polog-Raum

Wie sich die Regionen auch jenseits der Zonen unterscheiden, zeigt der Standortvergleich auf unserer Hauptseite.

Ehrliche Einordnung: Für wen sich die TIDZ lohnt – und für wen nicht

Für wen ist das Instrument also gemacht? Die TIDZ lohnt sich für produzierende und exportorientierte Unternehmen, die real investieren und Personal aufbauen – vom Automobilzulieferer bis zum Technologiefertiger. Genau für dieses Profil wurde das Instrument gebaut, und die Ansiedlungen internationaler Konzerne belegen, dass es funktioniert.

Nicht lohnen wird sie sich für kleine Dienstleister, Freelancer und reine Online-Geschäfte ohne nennenswerte Investition: Der Aufwand aus Businessplan, Verträgen, Beihilfe-Compliance und Jahresfristen steht dann in keinem Verhältnis – und die Zulassung wäre ohnehin fraglich. Die gute Nachricht für diese Gruppe: Auch außerhalb der Zonen zahlt Ihr Unternehmen in Nordmazedonien nur 10 Prozent Körperschaftsteuer, bei Betriebskosten weit unter EU-Niveau.

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Sie überlegen, ob Ihr Projekt für eine Zone qualifiziert? Wir prüfen Geschäftsmodell, Investitionsrahmen und passende Standorte – ehrlich, unverbindlich und bevor Sie Zeit in einen Antrag investieren.

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Häufige Fragen zur TIDZ

Zum Abschluss beantworten wir häufige Fragen, die uns zur TIDZ erreichen:

Welche Steuern entfallen in einer TIDZ?
Zugelassene Zonennutzer sind für zehn Jahre von der Körperschaftsteuer befreit und für bis zu zehn Jahre von der Einkommensteuer auf die Löhne der Beschäftigten – Letzteres unter der Bedingung, dass die Mitarbeiterzahl nach Betriebsaufnahme nicht reduziert wird. Dazu kommen Befreiungen von der Umsatzsteuer auf Einfuhr und Handel in der Zone sowie von Zöllen auf Ausrüstung, Maschinen und Ersatzteile.
Muss man für die TIDZ einen Antrag stellen?
Ja, gleich mehrfach: Zuerst durchläuft das Investitionsprojekt das Zulassungsverfahren bei der Direktion (Businessplan, Nutzervertrag, Beihilfevertrag, Bescheid über die Betriebsaufnahme). Danach muss die Steuerbefreiung jedes Jahr bis zum 31. März für das Vorjahr beantragt werden – eingereicht über die Direktion bei der Steuerbehörde.
Können auch kleine Unternehmen und ausländische Gründer in eine TIDZ?
Ausländische Investoren sind ausdrücklich willkommen – 100 Prozent ausländisches Eigentum ist möglich, und die Gesellschaft wird ganz normal nach mazedonischem Recht gegründet. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern das Profil: eine neue, produktive Tätigkeit mit echter Investition und Arbeitsplätzen. Für kleine Dienstleister ohne Investitionsprojekt ist die Zone in der Regel nicht das richtige Instrument.
Wo liegen die TIDZ-Zonen in Nordmazedonien?
Die Regierung hat 14 Zonen eingerichtet, darunter drei im Raum Skopje sowie Standorte in Štip (mit 206 Hektar die größte), Tetovo, Prilep, Struga, Strumica, Kičevo, Gevgelija, Berovo, Delčevo, Radoviš und Vinica. TIDZ Skopje 1 liegt am Schnittpunkt der Korridore 8 und 10, rund 5 Kilometer vom Flughafen.

Quellen: Direktion für Technologisch-Industrielle Entwicklungszonen (fez.gov.mk – Leistungspaket, Zonenliste, Zonenprofile Skopje 1 und Štip); Invest North Macedonia (investnorthmacedonia.gov.mk – Steuerbefreiungen, Pachtkonditionen, Anschlüsse); Gesetz über die Technologisch-Industriellen Entwicklungszonen (Amtsblatt Nr. 14/07 mit Änderungen, insbesondere Art. 5 und Art. 9); Western Balkans Investment Incentives Platform (wbiip.rcc.int – Gesetzesauszüge zu Fristen und Voraussetzungen). Stand: Juli 2026.

Hinweis: Vereinfachte Darstellung; Förderkonditionen werden individuell vereinbart und können sich ändern. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.